Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Lieferungen und Leistungen der EFM GmbH erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

  1. Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder e-Mail gibt der Kunde ein Angebot auf Kaufvertragsabschluss ab. EFM GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen mit Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden anzunehmen.
  2. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer e-Mail. Nach Ablauf der 14tätigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten und ohne sonstige Nebenleistungen (z. B. Schulung, Installation, gesondertes Zubehör oder Software usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
  3. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden und bei Lieferungen von Waren oder Erbringung von Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsschluss ist EFM GmbH zu Preisanpassung berechtigt.
  4. Aufrechnungen mit Gegenforderungen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 4 Lieferung

 

  1. Geraten wir in Lieferverzug und setzt uns der Kunde eine Nachfrist, beträgt diese mindestens 2 Wochen
  2. Geraten wir in Lieferverzug, ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter gehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. EFM GmbH behält sich vor, alle Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, Internet oder sonstigen Veröffentlichungen gemachten Angaben zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt beispielhaft für das Aussehen, Maße und Gewichte, die Verwendbarkeit und Leistungsdaten (z. B. für den Fall eines Modellwechsels). Hiervon werden zugesicherte Eigenschaften nicht berührt. Angaben in Prospekten entsprechen allgemeinen Produktbeschreibungen und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Teillieferungen sind zulässig. Die Teillieferung muss dem Kunden zumutbar sein.
  3. EFM GmbH steht es ohne ausdrückliche Weisung des Käufers frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen.
  4. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher i.s.d. § 312e Abs. 2 Satz 2 BGB sind, ist § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB ausgeschlossen.
  5. EFM GmbH behält sich vor, an Endkunden stets nur handelsübliche Mengen abzugeben.
  6. Wir werden den Kunden im Fall von Lieferverzögerungen umgehend informieren, sobald wir Kenntnis von der Lieferverzögerung haben.

 

 

 

 

§ 4 Verbrauchsgüterkauf

 

  1. Kauft der Kunde außerhalb seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), lassen diese Allgemeinen Geschäftbedingungen die Rechte des Kunden als Verbraucher bestehen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
  2. Gegenüber Kunden nach § 1 Ziffer 2 behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungs-Betrages an die EFM GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Wir können nach unserer Wahl die Forderung auch selbst einziehen. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EFM GmbH nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns beim Einzug der Forderungen zu unterstützen.

 

§ 7 Gewährleistung

 

  1. Die Gewährleistung beträgt nach den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre ab Lieferdatum. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr ab Lieferdatum.
  2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder vorsätzlich oder fahrlässig begangener Falschbehandlung (z. B. Betrieb mit nicht geeigneter Stromart oder Stromspannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Mängel und Schäden auf Grund von Brand, Blitzschlag, netzbedingten Überspannungen, Explosionen, Feuchtigkeit oder Software, die nicht im Lieferumfang enthalten ist) es sei denn, im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von EFM GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Für Datenverlust haften wir nicht, es sei den, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EFM GmbH. Bei Einsendung von mangelhafter Ware hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine Datensicherung vorzunehmen.
  4. Gegenüber Kaufleuten bleiben die Vorschriften des § 377 HGB unberührt. Der Kunde muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren, der Bestellung und auf Mangelhaftigkeit untersuchen. Erkannte oder erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei der Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
  5. Bei Käufern im Sinne des § 1 Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Gewährleistung grundsätzlich auf Beseitigung des Mangels oder Nacherfüllung beschränkt, wobei die Art der Nacherfüllung durch uns bestimmt wird. Dem Käufer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8 Datenschutz

 

  1. Der Käufer willigt darin ein, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten bei uns elektronisch gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.

 

 

 

§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

 

  1. Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z. B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

 

§ 10 Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB

 

  1. SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON EINEM MONAT OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF; FAX; E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN
  2. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DIESER BELEHRUNG ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFES ODER DER SACHE.

 

DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN:

 

EFM GMBH

ELEKTROTECHNIK FACHBETRIEB MÜLLER

Auf dem Dorfgraben 1

67598 Gundersheim

Email: info@efmgmbh.de

 

WIDERRUFSFOLGEN

 

  1. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IM VERSCHLECHTERTEN ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN; MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIESSLICH AUF DEREN PRÜFUNG – WIE SIE IHNEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE – ZURÜCKZUFÜHREN IST. IM ÜBRINGEN KÖNNEN SIE DIE WERTERSATZPFLICHT VERMEIDEN, INDEM SIE DIE SACHE NICHT WIE EIN EIGENTÜMER IN GEBRAUCH NEHMEN UND ALLES UNTERLASSEN; WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND AUCH UNSERE GEFAHR ZURÜCKZUSENDEN.
  2. DIE KOSTEN DER HINSENDUNG – WIE IM BESTELLVORGANG BESTELLT – SIND BEI EINEM WIDERRUF NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG UND SOMIT IN VOLLER HÖHE VOM KÄUFER ZU TRAGEN.
  3. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN; WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT IN DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN. ANDERENFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR SIE KOSTENFREI.
  4. NICHT PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN WERDEN BEI IHNEN ABGEHOLT.

 

§ 11 Haftung

 

  1. Für andere Schäden, als die, die durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstanden sind, haftet EFM GmbH nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch EFM GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
  2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von EFM GmbH auf den vorsehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im übrigen ist die Haftung begrenzt durch die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, soweit gesetzlich zulässig. Die Versicherungsbedingungen können jederzeit auf Nachfrage eingesehen werden.

§ 12 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel in ihrer wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
  3. Gegenüber Unternehmen, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – Hannover als Gerichtsstand vereinbart. EFM GmbH ist berechtigt, Klage auch am Sitz des Kunden zu erheben.
  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz der EFM GmbH.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.